- Stützungskäufe
- Stützungskäufe,Käufe vornehmlich staatlicher Stellen an Märkten, die durch ein erhebliches Überangebot gekennzeichnet sind. Ziel der Stützungskäufe ist die Stabilisierung des Marktpreises, v. a. die Verhinderung eines Preisverfalls. Stützungskäufe sind als ergänzende Maßnahme bei staatlichen Mindestpreisen erforderlich. In der Währungspolitik beziehen sich Stützungskäufe auf den Ankauf von Währungen, die unter Angebotsdruck stehen und deren Wechselkurs stark zu sinken droht, am Devisenmarkt durch die Notenbank (Devisenmarktinterventionen). In der Agrarpolitik (Agrarmarktordnungen der EG) sind Stützungskäufe bei vielen landwirtschaftlichen Erzeugnissen anzutreffen.Mag es im Einzelfall sinnvoll sein, größere Preisschwankungen an einem Markt zu glätten, sind Stützungskäufe volkswirtschaftlich v. a. dann bedenklich, wenn sie nicht befristet sind und ihnen zu einem späterem Zeitpunkt keine entsprechenden Verkäufe gegenüberstehen. In diesem Fall kommt es zu kostspieliger staatlicher Lagerhaltung. Überdies werden dauerhaft marktwidrige Preise gestützt und insoweit marktwirtschaftliche Anpassungsprozesse außer Kraft gesetzt.
Universal-Lexikon. 2012.